Die TK meine Krankenversicherung sichert allgemeinen Versicherungsschutz zu. Der Zuständige Sachbearbeiter der BG äußert sich wie folgt:
“Die Frage nach dem Unfallversicherungsschutz bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit während einer AU-Zeit ist hingegen nicht so einfach zu beantworten. Ich persönlich würde Unfallversicherungsschutz wahrscheinlich bejahen, weil Sie eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollen. Andere würden evtl. Versicherungsschutz verneinen, weil Sie ja Arbeitsunfähig sind und gar nicht arbeiten können /dürfen. Ich kann Ihnen daher im Moment leider keine passende Lösung anbieten. Es kommt immer auf den Einzelfall an.”