Versorgungslücke vs verzögerte Sachbearbeitung

Es war wohl absehbar aber anscheinend nicht dem Kostenträger bekannt, dass der Bezug von ALG I nach einem Jahr eingestellt wird.

Seit Januar 2017 fällt es mir schwer mich um meine Angelegenheiten selber zu kümmern – zumindest fehlt mir der Überblick – darum liegt der Berufsgenossenschaft zum einen die Sachstandsanfrage und zum anderen die Aufforderung zur Akteneinsicht seit März in Schriftform anwaltlich vor.

Seit vier Monaten ist es nicht möglich gewesen einen Bescheid über den mir fraglich zustehenden „Lebensunterhalt“ zu erstellen. Am 22. Juli wurde der Anwalt darüber informiert, dass jetzt die Unterlagen der Staatsanwaltschaft Göttingen aus dem Jahr 2012 angefordert werden, da diese zwingend für die Endscheidung notwendig sind. In dem Zusammenhang wurde ich aufgefordert nachzuweisen welchen gesellschaftlichen „Status“ ich besitze:

Darüber hinaus bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie aktuell noch unfallbedingt arbeitsunfähig sind. Zu welchen Lasten besteht ggf. eine Arbeitsunfähigkeit?“

„Bitte teilen Sie uns aktuell Ihren Status bei der Agentur für Arbeit mit. Erhalten Sie derzeit Leistungen nach dem SGB III oder nach dem SGB II (ALG I oder ALG II). Dies ist für die Gewährung eines weiteren Vorschusses von Bedeutung.

Die Feststellung der MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) ist per Gutachten festgestellt und liegt der Unfallkasse des Bundes (Berufsgenossenschaft) vor. Nur chirurgisch orthopädisch, da die Feststellung der Belastung eines psychischen Schadens nach fünf Jahren „Chirurgie“ nicht festgestellt werden muss !

Im vorangegangenen Schriftverkehr ist der Bezug / Bescheid über den Leistungsbezug der Agentur für Arbeit, der von der BG ausgelöst wurde mit der Einstellung des Verletztengeldes, in der „Akte“ in Wilhelmshaven bekannt. In dem zuletzt von mir geführten Telefonat mit dem Kostenträger habe ich mehrfach auf die Einstellung des Leitungsbezuges hingewiesen und auch erklärt das ich ALG II (Hartz IV) nicht beantragen werde.

Der mich vertretende Anwalt ist nach einem halben Jahr warten auch der Meinung das die Berufsgenossenschaft mit ihrem letzten Schreiben klar definiert eine Verschleppung der Angelegenheit zugibt. Der normale zeitliche „Verwaltungsakt“ hätte schon längst abgeschlossen sein können. Da alle Informationen die benötigt werden wie z.B.: die Akte der Staatsanwaltschaft Göttingen aus dem Jahr 2012 schon längst vorliegen könnte. Eine Vorschussgewährung ist Unsinn eine Feststellung notwendig weil die …

Folge: Die beantragte Rente Bund auf Zeit kann nicht bearbeitet werden, da die Information der Anerkennung der Feststellung der MDE durch die BG nicht erfolgt.

Untätigkeitsklage ?

Ich bin froh damals, als ich meinen ersten festen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, eine vernünftige Altersvorsorge für viel Geld und einen hohen monatlichen Beitrag abgeschlossen zu haben.

Ich habe Glück gehabt – jetzt so zu sein wie ich bin: Zustand nach Unfall heute.

Jetzt bin ich gezwungen von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu Leben weil Verzögerung des Verwaltungsaktes und Feststellungen nicht erfolgten.

Die Bürokratie erfindet weitere nicht vorstellbare Hürden.

Ich wollte das alles nicht / keinen Unfall / keine nicht zusammenheilenden Knochen / … … … … … …

Werde ich jetzt genötigt den Fehler zu machen mit der Versicherung des Unfallgegners den Schadensanspruch zu regulieren um meine Existenz zu sichern? – Bei bestehender gehemmter Verjährung?