2014-04-25 Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat heute in meiner Schwerbehindertenangelegenheit zur Nachprüfung von Amts wegen nach dem SGB IX geladen. Hierzu ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, diese Begutachtung ist ausschlaggebend für den Erhalt des GdB (Grad der Behinderung) und der Feststellung der Merkzeichen. In meinem Fall G (erheblich gehbehindert) und B (Notwendigkeit ständiger Begleitung). Das B setzt das G voraus. Kurz gesagt seit dem 27.03.2012 an Gehilfen. – Das Arrangement zur Fortbewegung wirkt durch tägliches Training einfacher, selbstständiger ändert aber nichts an der Tatsache das ich ohne Gehilfen nicht laufen kann.
Die aktuellen CT Befund habe ich nachgereicht, Bilder aus dem aktuellen CT hatte ich ausgedruckt und bei der Begutachtung abgegeben.
Das Ergebnis bleibt abzuwarten.