Überprüfung der Feststellung nach SBG IX von Amts wegen

2014-04-25 Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie hat heute in meiner Schwerbehindertenangelegenheit zur Nachprüfung von Amts wegen nach dem SGB IX geladen. Hierzu ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, diese Begutachtung ist ausschlaggebend für den Erhalt des  GdB (Grad der Behinderung) und der Feststellung der Merkzeichen. In meinem Fall G (erheblich gehbehindert) und B (Notwendigkeit ständiger Begleitung). Das B setzt das G voraus. Kurz gesagt seit dem 27.03.2012 an Gehilfen. – Das Arrangement zur Fortbewegung wirkt durch tägliches Training einfacher, selbstständiger ändert aber nichts an der Tatsache das ich ohne Gehilfen nicht laufen kann.

Die aktuellen CT Befund habe ich nachgereicht, Bilder aus dem aktuellen CT hatte ich ausgedruckt und bei der Begutachtung abgegeben.

Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

UMG Teil III CT–Verlaufskontrolle

2014-04-22 CT-Verlaufskontrolle, heute endlich. Gefühlt ist nichts zusammengewachsen. Zumindest am Oberschenkel. Mit leichtem Druck kann ich den Oberschenkel beim Stehen, oder bei leichtem seitlichem Druck gegen das Knie von innen nach außen an der Bruchzone bewegen. An die teilweise stechenden Schmerzen “im” Knie, oder ausstrahlend von der Oberschenkelbruchzone habe ich mich gewöhnt. 

Der Befund ergibt keinen Materialbruch der Marknagelosteosynthese im Ober.- und Unterschenkel. Meine bekannte atrophe Pseudathrose im Oberschenkel ist immer noch lustlos und zeigt keinen Nachweis einer Kallusreaktion / Konsolidierung. Meine atrophe Pseudathrose im Unterschenkel ist auch immer noch lustlos und zeigt eine progrediente (progrediente Erkrankung = zunehmend schweren Verlauf) knöcherne Unterbrückung zu oberen Frakturkante. Die Beinlängenverkürzung wird bei einem Zentimeter beziffert.